Seit August 2001 ist es in Deutschland gleichgeschlechtlichen Partnern möglich, ihre Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen.
Bereits im Jahre 2007 konnten deutschlandweit ca. 15.000
eingetragene Lebenspartnerschaften registriert werden, wobei nicht
von allen Bundeländern entsprechende Statistiken geführt werden.
Die wesentlichen rechtlichen Regelungen sind im Gesetz über die
Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) zu finden.
In den vergangenen Jahren hat das deutsche
Lebenspartnerschaftsrecht eine enorme Entwicklung gezeigt. Trotz
alledem ist eine komplette Gleichstellung mit der Institution der
Ehe bis heute nicht erreicht.
Ich möchte im Rahmen dieser Internetpräsenz über diese Entwicklung
informieren und insbesondere rechtliche Aspekte hinsichtlich
einzelner Bereiche des Zusammenlebens zwischen Frau und Frau sowie
Mann und Mann verständlich erklären.


